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Das nervt

Strafminderung bei Geständnis

Aufgrund eines Vorfalls, den Michi und ich vorgestern abend im Radio gehört haben, bin ich der Überzeugung, dass nicht alle Strafdaten es wert sind, dem Angeklagten beim Geständnis seiner Tat Strafminderung einzuräumen.

Auslöser war ein Bericht über einen Mann, der im Zeitraum von über drei Jahren seine (beim ersten Mal 14-jährige) Stieftochter mehrere Male in der Woche (!!!) sexuell mißbraucht hat.

Da fehlt mir jegliches Verständnis warum man jemanden, der als Wiederholungstäter einem Menschen auf schrecklichste Art die Kindheit, wenn nicht sogar das ganze Leben weggenommen hat, auch noch „belohnt“ wird, dass er die Tat gestanden hat.

In meinen Augen ist es für den Strafrahmen irrelevant, ob er das ganze nun noch zugegeben hat oder nicht. Zumindest bei Wiederholungs-/Serientäter, deren Schuld ohnehin eindeutig bewiesen ist.

Diese Belohnung mag bei „kleinen“ Straftaten meinetwegen bei sogenannten „Ausrutscher“, wenn der Angeklagte augenscheinlich die Tat wirklich bereut sinnvoll sein, aber oben genannter Fall fällt meines Erachtens wohl kaum in diese Kategorie.

Wie steht ihr dazu ? Rege Diskussion erbeten :-)

Von Der Dürrbi

Kurze Zusammenfassung
Aufgewachsen in Calden, Schule in Calden, Grebenstein, ABI an der ASS in Hofgeismar, Bundeswehr in Kassel und Schwalmstadt (NschBtl 51)

Ausbildung zum DV-Kfm im Genossenschaftlichen Rechenzentrum Kassel (GRK), seit 2006 wohnhaft in/um Karlsruhe

7 Antworten auf „Strafminderung bei Geständnis“

Natürlich macht es Sinn, dem Mädchen die Aussage vor Gericht zu ersparen! Das wäre ein weiteres Trauma.

Gericht/Recht/Rechtsprechung ist nun mal nicht mehr und nicht weniger als ein Basar mit ein paar groben Regeln.

Sagte auch schon immer meine Oma: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei!

Das Geständnis als solches im Hinblick auf eine ersparte Aussage des Opfers stelle ich nicht in Abrede.

Er sollte aber nicht noch dafür mit Strafminderung belohnt werden.

Ich habe für so etwas keinerlei Verständnis und sehe es wie du, Dürrbi … bei einer einmaligen Straftat, die wirklich bereut wird, kann man ein Geständnis strafmildernd in Betracht ziehen. Bei Wiederholungstätern – egal wie geständig – volles Strafmaß! Denn dann ist es nicht „nur so“ passiert, sondern mit voller Absicht.

@Mario: muss man immer etwas bekommen, um etwas bestimmtes zu tun ? Vielleicht um sein Gewissen zu erleichtern.

Der Typ hat irgendwas mit 11 Jahren bekommen.

Das entspricht etwas mehr als dem Höchststrafmaß eines einmaligen Mißbrauchs von Kindern.

Dass er nicht 200 x 5 Jahre bekommt ist klar, aber 11 Jahre (unter Berücksichtigung des Geständnisses) im Hinblick auf ein zerstörtes Leben ist doch ein Witz.

Hachja, wenn es so einfach wäre. Schwarz/Weiß. Gut/Böse.

Ich bin bei solchen Verbrechen für ganz andere Maßnahmen, aber die sind ja leider nicht konform mit GG §1 :-(

Es ist ein Deal gewesen. Zw. Staatsanwalt, Verteidiger und Richter. Und was bringt es dem Mädel, wenn der Kerl nun 13 Jahre einfährt oder nur 11? Sie soll/will wohl alles vergessen…

Ich denke auch, dass sich der Gesetzgeber mit der Möglichkeit der Strafminderung die Möglichkeit geschaffen hat, dem Opfer zum einen, wie Mario oben schon sagte, eine weitere traumatische Aussage zu ersparen. Auch, dass sich das Opfer rechtfertigen muss und sich selbst noch Verdächtigungen durch den Verteidiger des Angeklagten ausgesetzt sieht, lässt diese Maßnahme sinnvoll erscheinen. Das die Strafmilderung bei Geständnis nicht einen Umfang von 30 oder mehr Prozent hat, sondern sich auf kleinere Zugeständnisse beschränkt, sollte hier auch berücksichtigt werden.

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