Aufgrund eines Vorfalls, den Michi und ich vorgestern abend im Radio gehört haben, bin ich der Überzeugung, dass nicht alle Strafdaten es wert sind, dem Angeklagten beim Geständnis seiner Tat Strafminderung einzuräumen.
Auslöser war ein Bericht über einen Mann, der im Zeitraum von über drei Jahren seine (beim ersten Mal 14-jährige) Stieftochter mehrere Male in der Woche (!!!) sexuell mißbraucht hat.
Da fehlt mir jegliches Verständnis warum man jemanden, der als Wiederholungstäter einem Menschen auf schrecklichste Art die Kindheit, wenn nicht sogar das ganze Leben weggenommen hat, auch noch „belohnt“ wird, dass er die Tat gestanden hat.
In meinen Augen ist es für den Strafrahmen irrelevant, ob er das ganze nun noch zugegeben hat oder nicht. Zumindest bei Wiederholungs-/Serientäter, deren Schuld ohnehin eindeutig bewiesen ist.
Diese Belohnung mag bei „kleinen“ Straftaten meinetwegen bei sogenannten „Ausrutscher“, wenn der Angeklagte augenscheinlich die Tat wirklich bereut sinnvoll sein, aber oben genannter Fall fällt meines Erachtens wohl kaum in diese Kategorie.
Wie steht ihr dazu ? Rege Diskussion erbeten