3…2…1…keins
Augen auf beim Ebay Kauf kann man dazu nur sagen!
Obgleich ich zweifle, ob der Verkäufer DAMIT durchkommt.
Wenn ich der Käufer wäre, der darauf hereingefallen ist, würde ich nicht überweisen und einen Anwalt für den Fall der Fälle konsultieren.
(gefunden beim Lawblog)
Lest das kleingedruckte ganz ganz ganz genau….